Dr. Mechthild Echterhoff

Heilpraktikerin Psychotherapie


Wichtige Informationen


Anzahl der Termine

In der Regel kommt es schon nach den ersten Behandlungsterminen zu Verbesserungen der Symptome. Sobald absehbar ist, wie schnell das Ziel des/der Klienten/-in erreicht sein wird, wird die Anzahl und der Abstand zwischen den Terminen vereinbart und individuell abgestimmt. Je nach Fortschritt kann der Zeitrahmen auch verkürzt oder verlängert werden. Entscheidend für den Erfolg ist hier vor allem die Mitwirkung des/-der Klienten/-in.

 

Verschwiegenheit und Datenschutz

Gemäß der Zulassung zur Heilpraktikerin und als Diplom-Psychologin unterliege ich der Schweigepflicht. Diskretion ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

 

Honorar und Kosten

Informationen zu den Behandlungshonoraren erhalten sie beim Erstkontakt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht. Die Übernahme durch private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen ist in einigen Fällen je nach Tarif möglich. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens der Krankenkassen. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung.

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie je nach Vertrag, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrem Anbieter oder schauen Sie dazu in Ihre Versicherungsunterlagen. Wichtig: Beihilfestellen übernehmen in der Regel keine Kosten für eine Psychotherapie.

Manche Versicherungen fordern vor der Übernahme der Leistungen durch den Heilpraktiker Psychotherapie einen ausführlichen Bericht, Diagnosen und Stundenangaben der voraussichtlichen Sitzungen. Ich übernehme keine Anträge oder Berichte, die von Versicherungen verlangt werden, da ich eine rein private Praxis habe. Sollten Sie dennoch einen Bericht für Ihre Krankenkasse wünschen, würde ich Ihnen diesen anfertigen und nach Stundenaufwand und vereinbartem Honorar in Rechnung stellen.

Die Erstattungen der Krankenkassen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und /oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.